SBBZ ODER INKLUSION?
Welche Schule für Ihr Kind die Richtige ist, hängt von sehr vielen Faktoren ab. Seit einer Schulgesetzänderung im Jahr 2015 haben Eltern von Kindern mit einem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot die Möglichkeit mitzuentscheiden, welche Schulart ihr Kind besuchen soll, d.h. ob ihr Kind an einer allgemeinen Schule oder einem Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) lernen soll. Es gibt keine „Pflicht zum Besuch der Sonderschule“ mehr. Bei der Entscheidung werden die Eltern umfassend beraten.
Wenn Eltern sich für ihr Kind mit einem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot mit dem Förderschwerpunkt Lernen für eine inklusive Beschulung entscheiden, prüft die Bildungswegekonferenz, welche allgemeine Schule geeignet ist. Inklusive Bildungsangebote werden in der Regel in gruppenbezogenen Lösungen angeboten, also nicht an jeder Schule. Im Rahmen der Bildungswegekonferenz wird über den geeigneten Lernort entschieden. Die Bildungswegekonferenz ist ein Gremium, an dem alle Beteiligten teilnehmen (Eltern, Schulen, Staatliches Schulamt Offenburg) und in einer verbindlichen Absprache den Lernort festlegen.
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